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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Vertragsabschluss

Der Käufer ist an den Auftrag 4 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Zeit schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausgeführt hat.

 

Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung dieses Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.

 

II. Verkauf des Neuwagens

Für den Verkauf gilt deutsches Recht.

Bei individuellen Bestellfahrzeugen die nicht auf Lager stehen ist ein Rücktritt laut Ziff. VII. Fernabsatzgesetz ausgeschlossen.

 

III. Preise

Vereinbarte Preise sind bis zur Lieferung des Fahrzeugs garantiert. Ausgenommen sind Modellwechsel und Modelländerungen (Face-Lift) durch den Hersteller. Mehrwertsteuererhöhungen werden an den Kunden weitergegeben.

 

IV. Zahlung – Zahlungsverzug

Der Kaufpreis ist bei Übergabe des Kaufgegenstandes, spätestens jedoch acht Tage nach Zugang der Bereitstellungsanzeige, fällig.

 

Ab dem 9. Tage befindet sich der Käufer im Verzuge. Garage 53 wird in diesem Falle eine Nachfrist von maximal 14 Tagen setzen.

 

Nach Ablauf dieser Nachfrist ist Garage 53 berechtigt den Wagen anderweitig zu verkaufen und Mindererlöse dem Käufer in Rechnung zu stellen.

 

Zahlungsbedingungen auf der Vorderseite des Kaufvertrages.

 

V. Lieferung und Lieferverzug

Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluß. Lieferfristen können verbindlich oder unverbindlich geregelt werden; entsprechendes ist umseitig zu vereinbaren.

 

Der Käufer kann 6 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Verkäufer in Verzug.

Der Käufer ist in diesem Fall berechtigt, neben der Lieferung für jede vollendete Woche Verzug eine pauschale Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des Lieferwerts zu verlangen, jedoch höchstens 2%.. Dem Verkäufer bleibt das Recht vorbehalten, dem Käufer nachzuweisen, das als Folge des Verzugs gar kein Schaden bzw. ein wesentlich niedriger Schaden eingetreten ist.

Der Käufer kann auch im Falle des Verzugs dem Verkäufer schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen mit dem Hinweis, das er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Nach Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Käufer nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte; im übrigen ist die Schadenersatzhaftung auf 50% des eingetretenen Schadens begrenzt. Der Anspruch auf Lieferung ist in diesem Fall ausgeschlossen.

 

War ein verbindlicher Liefertermin vereinbart, kommt der Verkäufer mit Überschreitung des Liefertermins in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2 Abs.2 und Abs.3.

 

Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete Betriebsstörungen verändern die vereinbarten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörung.

 

Durch den Hersteller, ausländischen Vertragshändler oder Vorlieferanten verursachte Lieferverzögerungen hat der Vermittler nicht zu vertreten.

 

Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers / Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind. (Dies trifft in erster Linie auf so genannte Face-Lift zu)

 

Angaben in bei Vertragsabschluß gültigen Beschreibungen über Lieferumfang, Aussehen, Leistungen, Maße und Gewichte, Betriebsstoffverbrauch, Betriebskosten usw. des Kaufgegenstandes sind nur als annähernd zu betrachten. Sie sind keine zugesicherten Eigenschaften, sondern dienen nur der Feststellung, ob der richtige Kaufgegenstand geliefert ist.

 

VI. Abnahme

Der Käufer hat innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand abzunehmen.

 

Weist der Kaufgegenstand Mängel auf, die nach Rüge nicht innerhalb 8 Tagen beseitigt werden, kann der Käufer die Annahme ablehnen.

 

Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes ab Zugang der Bereitstellungserklärung vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so ist der Verkäufer nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung nicht imstande ist. In diesen Fällen bedarf es auch nicht der Bereitstellung.

 

Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.

 

Macht der Verkäufer von den Rechten gem. den Ziffern 3 und 4 keinen Gebrauch, kann er über den Kaufgegenstand frei verfügen und an dessen Stelle binnen angemessener Frist einen gleichartigen Kaufgegenstand zu den Vertragsbedingungen liefern.

 

Wird der Kaufgegenstand bei einer Probefahrt vor seiner Abnahme vom Käufer oder seinem Beauftragten gelenkt, so haftet der Käufer für dabei am Fahrzeug entstandene Schäden, wenn diese vom Fahrzeuglenker vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

 

VII. Rücktrittsrecht laut Fernabsatzgesetz

Laut § 3 FernAG hat der Käufer bei Verträgen welche durch ein Fernkommunikationsmittel (z.B. postalisch, Telefax, e-Mail) zustande gekommen sind das Recht den Vertrag binnen 14 Tagen nach Erhalt der Lieferung zu widerrufen. Davon ausgenommen sind Wunschbestellungen und Fahrzeuge welche von uns speziell für den Kunden beschafft werden.

 

Die Kündigung kann schriftlich auf einem dauerhaften Datenträger erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Im Falle der Rückgabe trägt der Käufer die Kosten bis Euro 40,-, den Rest der Verkäufer.

 

Die Zulassung und Benutzung des Fahrzeugs ist erst nach Ablauf der Widerrufsfrist zulässig. Läßt der Käufer das Fahrzeug entgegen dieser Vereinbarung zu oder nutzt es auf andere Weise, so ist der Verkäufer berechtigt Ersatz der Wertminderung zu verlangen.

 

VIII. Eigentumsvorbehalt

Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer auf Grund des Kaufvertrags zustehenden Forderung Eigentum des Verkäufers.

 

Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Verkäufer den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen und nach Androhung mit angemessener Frist den Kaufgegenstand unter Anrechnung auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Zurücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird der Zeitwert durch Gutachten des TÜV ermittelt. Der Verkäufer ist berechtigt und verpflichtet, den Kaufgegenstand zu diesem Preis zu verrechnen.

 

Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes allein dem Verkäufer zu. Der Käufer ist verpflichtet, bei der Zulassungsstelle schriftlich zu beantragen, das der Fahrzeugbrief dem Verkäufer ausgehändigt wird.

 

IX. Garantieregelung

Der Verkäufer leistet Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik des Typs des Kaufgegenstandes entsprechende Fehlerfreiheit während zwei Jahren ab Auslieferung ohne Kilometerbegrenzung. Der Käufer hat Anspruch auf Beseitigung von Fehlern (Nachbesserung). Für die Abwicklung gilt folgendes:

 

Der Käufer kann die Ansprüche beim Verkäufer geltend machen. Der Käufer hat Fehler unverzüglich nach deren Feststellung bei dem Verkäufer anzuzeigen.

 

Für die bei der Nachbesserung eingebauten Teile wird bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist des Kaufgegenstandes Gewähr auf Grund des Kaufvertrages geleistet. Durch Nachbesserung ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers

 

Wird der Kaufgegenstand wegen eines gewährleistungspflichtigen Fehlers betriebsunfähig, hat sich der Käufer an die nächstgelegene Vertragswerkstatt zu wenden. Sofern diese die Reparatur nicht anstandslos kostenfrei gem. dem Garantieheft abwickelt, ist sofort, jedenfalls vor Kosten verursachenden Maßnahmen, die Entscheidung des Verkäufers einzuholen. Dieser entscheidet, ob die erforderlichen Arbeiten an Ort und Stelle oder in seiner Werkstatt durchgeführt werden. Im letzten Fall sorgt er für kostenloses Abschleppen des Kaufgegenstandes und Ersatzfahrzeug.

 

Wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann oder für den Käufer weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Käufer an Stelle der Nachbesserung eine Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder Minderung des Kaufpreises verlangen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht.

 

Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, das

 

der Käufer den Fehler nicht gemäß Ziffer 1 angezeigt und unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat,

 

der Kaufgegenstand unsachgemäß oder überbeansprucht worden ist, z. B. bei motorsportlichen Wettbewerben oder

 

der Kaufgegenstand zuvor in einem vom Hersteller, Importeur oder Verkäufer für die Betreuung nicht anerkannten Betrieb instand gesetzt, gewartet oder gepflegt worden ist oder

 

in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Hersteller / Importeur nicht genehmigt hat oder der Kaufgegenstand in einer vom Hersteller / Importeur nicht genehmigten Weise verändert worden ist oder

 

der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z. B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat.

 

Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen

 

Sämtliche Ansprüche im Zusammenhang mit Fehlern verjähren mit Ablauf der Gewährleistungsfrist gemäß Ziffer 1.

 

Fahrzeuge die auf unserer Rechnung deklariert sind als „Rennsportfahrzeuge“, haben keine Garantie bzw. Gewährleistungsansprüche. Wie z.B. bei „Randy´s“ werden Teile aus dem Rennsport verbaut die keiner Garantie unterliegen.

 

X. Garantieunterlagen

Der ausländische ausliefernde Händler benötigt zur Ausfertigung des Scheckhefts/Garantieunterlagen Ausweiskopie und Kopie des Kraftfahrzeugscheins des Fahrzeugs. Der Käufer erhält das Scheckheft/Garantieunterlagen cirka 14 Tage nach Zulassung.

 

Volkswagen-Kunden erhalten das kostenlose Bordbuch über die kostenlose Rufnummer 0800-86557924.

 

XI. Haftung

Sollte vor Erhalt des Scheckhefts ein Gewährleistungs-/Garantieschaden eintreten so ist unverzüglich der Verkäufer einzuschalten welcher für diesen Zeitraum haftet. Darüber hinaus haftet der Verkäufer für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn er, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet haben. Eine weitergehende Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Das gleiche gilt für Schäden bei Nachbesserung.

 

Die Ansprüche wegen Lieferverzug sind in Abschnitt IV abschließend geregelt, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Der Käufer ist verpflichtet, Schäden und Verluste, für die der Verkäufer aufzukommen hat, diesem unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

 

XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im übrigen gilt der Wohnsitz des Beklagten als Gerichtsstand.

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